8. Mit welchen Instrumenten wird Ihre Partei die Umsetzung des neuen Bildungsplanes mit Blick auf das Thema Geschlechtervielfalt begleiten und evaluieren, um noch im Laufe der kommenden Legislaturperiode bei Bedarf nachjustieren zu können?

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[restab title=“Bündnis 90 / Die Grünen“]

Wir Grüne haben dafür gesorgt, dass im Bildungsplan 2016 eine eigenständige Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ verankert wird. Auf Grundlage des neuen Bildungsplans wollen wir in Zukunft erreichen, dass bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, beim Lehrmaterial und im Schulalltag die Vielfalt der Lebensformen berücksichtigt wird. So wollen wir auch gleichzeitig die Umsetzung der Leitperspektive begleiten. Niemand in unserer Gesellschaft darf ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Für uns ist Schule ein Ort der Vielfalt und der Akzeptanz und dementsprechend ist es wichtig, dass bereits dort die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben ohne Ängste oder Hindernisse gelegt wird.

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[restab title=“CDU“]

Uns als CDU-Landtagsfraktion ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Qualität der neuen Bildungspläne stimmt. In ihnen wird festgelegt, welche Inhalte den Schülerinnen und Schülern in den nächsten rund 10 Jahren in den Schulen des Landes vermittelt werden – also was Schülerinnen und Schüler lernen oder eben nicht lernen! Jedoch sind unsere Möglichkeiten der Einflussnahme als Oppositionsfraktion auf die inhaltliche Ausgestaltung leider sehr begrenzt. Die Bildungspläne besitzen lediglich den Charakter einer Rechtsverordnung des Kultusministeriums, weshalb es zur Umsetzung weder eines Kabinettsbeschlusses noch einer Parlamentsbefassung bedarf. Dennoch haben wir in unserer engagierten parlamentarischen Arbeit verschiedene Fehlentwicklungen der Bildungsplanentwicklung aufgegriffen und teilweise Korrekturen erreichen können.

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[restab title=“FDP“]

Wir Freien Demokraten sind von jeher dafür eingetreten, dass niemand aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert wird. Es ist nach unserer Auffassung elementare Aufgabe unseres liberalen Rechtsstaats, gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen. Entsprechend ist es auch Auftrag von Schule, junge Menschen zu einer toleranten und respektvollen Haltung gegenüber Unterschiedlichkeit bei Menschen in einer offenen und vielfältigen Bürgergesellschaft zu befähigen. Damit dies gelingt, ist ein grundlegender gesellschaftlicher Konsens über die Werte Toleranz und Respekt und die in ihrem Zusammenhang zu vermittelnden Unterrichtsinhalte entscheidende Voraussetzung. Dies gilt in besonderer Weise für den Themenkomplex „Sexualität, Beziehung, Familie bzw. Lebensgemeinschaft“, denn dieser Themenkomplex betrifft nicht nur wie kein zweiter die Privatsphäre, sondern die ebenfalls grundgesetzlich geschützten Bereich der Familie. Aus diesem Grund haben wir es für einen schweren Fehler gehalten, dass die grün-rote Landesregierung durch ihre unsensible Behandlung des Themenkomplexes im Rahmen der Erarbeitung der zukünftigen Bildungspläne der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Mehr noch, indem sie die Debatte für ihre Zwecke zu instrumentalisieren versuchte und durch Schwarzweißmalerei weiter Öl ins Feuer goss, hat sie sich Grün-Rot das traurige historische Verdienst erworben, dass ein Bildungsplan in seiner Entstehungsphase zu zwei unversöhnlichen Lagern in der Bevölkerung und schließlich sogar zu eskalierenden Auseinandersetzungen führte. Viel zu spät erklärten Ministerpräsident und Kultusminister, wie von uns gefordert zum Toleranzbegriff des Grundgesetzes zurückkehren und die Verhinderung jeder Art von Diskriminierung, ob wegen Religion, Geschlecht, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder aus anderen Gründen, wieder zum selbstverständlichen Ziel von Schule und Unterricht machen zu wollen.

Seitens der FDP halten wir die primäre Verortung des Themenkomplexes „Sexualität“ im Fach Biologie der Klassenstufe 7/8, wie es in den aktuell gültigen Bildungsplänen ebenso wie in den Entwürfen für die zukünftigen Bildungspläne vorgesehen ist, für angemessen. Ein Bildungsplan sollte den Anspruch erheben, jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen. Dies ist nach unserer Auffassung die unabdingbare Voraussetzung für gelebte Toleranz. Damit die Schülerinnen und Schüler Sexualität und sexuelle Orientierung in ihrer persönlichen wie sozialen Dimension erfassen und eine tolerante Haltung ausprägen können, bedarf es einer gewissen Reife der Schülerinnen und Schüler einerseits und fundierter Kenntnisse und Kompetenzen seitens der für den betreffenden Unterricht verantwortlichen Fachlehrkräfte sowie eines grundlegenden Verständnisses für die Sensibilität der Thematik bei allen übrigen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern andererseits.

Damit die zukünftigen Bildungspläne wieder zweifelsfrei vom Toleranzbegriff des Grundgesetzes und somit von einem gesellschaftlichen Konsens getragen werden können, wollen wir die von der grün-roten Landesregierung neu eingeführten Leitperspektiven streichen. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan wie oben beschrieben in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen wollen wir die konkreten Inhalte der Leitperspektiven bei den jeweiligen Kapiteln im Bildungsplan verankern.

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[restab title=“SPD“]

Antwort steht noch aus.

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