7. Welche Programme planen Sie mit Blick auf die kommende Legislaturperiode, um Integrationsprozesse für und mit den oben angesprochenen Zielgruppen zu fördern?

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[restab title=“Bündnis 90 / Die Grünen“]

Die Integration der Flüchtlingskinder stellt für die Kindertagesstätten, die pädagogischen Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher eine große Herausforderung dar. Die grün-geführte Landesregierung unterstützt verstärkt die Erzieherinnen und Erzieher bei der Integration von Flüchtlingskindern. Damit die Kindertageseinrichtungen darauf besser vorbereitet werden, haben wir ihnen 4,8 Mio. Euro zusätzlich für Sprachförderung und Eltern-Kind-Programme bereitgestellt. Diese Fördermittel haben wir im zweiten Nachtragshaushalt nochmals um weitere 3 Mio. Euro aufgestockt. Hierin sind auch 500.000 Euro für Coaching und Supervision von pädagogischen Fachkräften enthalten, um die Erzieherinnen und Erzieher auf die Herausforderungen gut vorzubereiten.

Gute Bildungsangebote für junge Flüchtlinge sind von entscheidender Bedeutung, um diesen Kindern und Jugendlichen einen guten Start in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Daher haben wir rund 1200 zusätzliche Deputate für die Vorbereitungs- und VABO-Klassen zur Verfügung gestellt. In diesen Klassen werden jugendlichen Flüchtlingen zunächst schwerpunktmäßig Deutschkenntnisse vermittelt. Gleichzeitig können sie dort an betrieblichen Praktika sowie an Berufsorientierungsveranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen.

Eine besondere Bedeutung kommt den Vorbereitungsklassen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu, in denen Flüchtlinge und andere Kinder und Jugendliche in vergleichbarer Situation fit für den regulären Schulunterricht gemacht werden. Damit neu eingewanderte Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft richtig ankommen können und die beste Chancen für die Zukunft erhalten, hat die grün-geführte Landesregierung über 1000 neue Lehrstellen für Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt.

Wir treten zudem dafür ein, dass Flüchtlingskindern der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen zeitnah ermöglicht wird.

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[restab title=“CDU“]

Wir schlagen einen „Pakt für Flüchtlingskinder“ vor, in den das Kultusministerium alle relevanten Partner aus Staat und Gesellschaft einbinden sollte, die einen Beitrag zur Verbesserung des Unterrichts für die Flüchtlingskinder leisten können. Das Ziel muss es sein, alle Maßnahmen zu ergreifen und zu bündeln, die zu einer möglichst gelingenden Förderung und Integration von Flüchtlingskindern beitragen könnten.

Die Bewältigung der Zuwanderung schulpflichtiger Flüchtlinge bedarf der besonderen Führungskompetenz des Landes und seiner Ministerien. Wir fordern die rasche Einrichtung einer Steuerungsgruppe aus Kultus-, Sozial- und Integrationsministerium zur Koordination der Unterstützungsmöglichkeiten im Schulbereich, um das von uns vorgeschlagene „Ganzheitliche Förderkonzept für Flüchtlinge im Kindes- und Jugendalter“ zum Erfolg zu bringen.

Junge Menschen, die voraussichtlich längerfristig oder dauerhaft bei uns bleiben, brauchen für ihre gelingende Integration möglichst frühzeitig eine umfassende Förderung. Neben Sprachförderung bedarf es insbesondere der Vermittlung von altersgemäßer Alltagskompetenz sowie spezifischer Unterstützung der zum Teil schwer traumatisierten Kinder und Jugendlichen – teilweise ohne Eltern. Auch nach der Integration der Flüchtlingskinder aus den Sprachlernklassen in den regulären Schulunterricht werden noch einige Jahre zusätzliche Fördermaßnahmen und eine sprachliche Frühförderung für noch nicht schulpflichtige Flüchtlingskinder notwendig sein.

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[restab title=“FDP“]

Die schnelle Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive und hierbei auch der Kinder ist von elementarer Bedeutung. Parallel zum Rechtsanspruch deutscher Familien hinsichtlich eines Betreuungsplatzes (Ü3), sollte auch Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Vorschulalter der Zugang zu Betreuungsangeboten ermöglicht werden. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Kindertageseinrichtungen und Familienzentren ein. Hier gilt es besonderen Fokus auf die Sprachförderung zu legen, um die Chancengleichheit und gesellschaftlichen Teilhabe zu schützen und zu fördern. Die berufsvorbereitende Beschulung muss auch für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr möglich gemacht werden, um die auf der Flucht verlorene Schulzeit aufzufangen. Den beruflichen Schulen müssen daher ausreichende Personal- und Sachmittel für die berufsvorbereitenden Integrationsklassen (VABO) zur Verfügung gestellt werden. Für den daran anschließenden Lebensabschnitt brauchen potentielle Arbeitgeber hinsichtlich der Beschäftigung von minderjährigen sowie volljährigen Flüchtlingen Rechtssicherheit, beispielsweise bei Praktika. Beginnt ein Flüchtling eine Ausbildung, so darf er während eben jener und innerhalb der darauf folgenden 18 Monate nicht abgeschoben werden. Ebenso haben wir Vorschläge für einen spezifischen Ausbau des dualen Ausbildungssystems gemacht, dessen Kernbestandteil eine kompakte einjährige Ausbildung sowie der fokussierte Spracherwerb ist. Diese Ausbildung soll auf Teile der regulären dualen Ausbildung angerechnet werden können.

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[restab title=“SPD“]

Antwort steht noch aus.

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