6. Welche Maßnahmen unterstützt ihre Partei, um der besonderen Schutzwürdigkeit minderjähriger Flüchtlingsjungen in Baden-Württemberg gerecht zu werden?

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[restab title=“Bündnis 90 / Die Grünen“]

Wir Grüne möchten den Bedarfen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge gerecht werden, wozu insbesondere Minderjährige gehören. Im Rahmen der Erstaufnahme bedeutet dies insbesondere Gewaltschutzkonzepte, Mindeststandards für die Unterbringung sowie besondere Schutzräume und Unterbringungsmöglichkeiten für Familien. Für unbegleitete Minderjährige Kinder gelten hier nochmal erhöhte Anforderungen.

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[restab title=“CDU“]

Landeserstaufnahmeeinrichtungen müssen eine menschenwürdige Aufnahme garantieren und in der Lage sein, Flüchtlinge zunächst mit den notwendigsten Sachmitteln auszustatten. Schutzbedürftige Menschen sollten dort gesondert untergebracht werden, um ihnen Schutz und besondere Betreuung zu gewähren.

Die Behandlung Traumatisierter Flüchtlinge ist Grundlage der Integration aber auch einer Reintegration in ihren Herkunftsländern. Hierzu ist auch die Hilfe von Dolmetschern Grundvoraussetzung. Die Rechtslücken beim Übergang aus dem System der Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG zu dem System der Gesundheitsleistungen nach dem SGB II (bzw. dessen analoger Anwendung) werden wir systematisch schließen. Ausreichende Behandlungskapazitäten müssen nach und nach aufgebaut werden.

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[restab title=“FDP“]

Der Schutz und die Betreuung der mitgeflüchteten Kinder ist uns ein besonderes Anliegen. Wir brauchen deshalb Gesundheitsstationen mit ausreichendem Gerät und Personal in den Erstaufnahmeeinrichtungen, um eine umfassende Erstversorgung gewährleisten zu können. Zusätzlich sind wir der Ansicht, dass besonders in den Erstaufnahmestellen Hilfstelefone, Rückzugsräume, fachlich geschulte AnsprechpartnerInnen sowie spezielle Angebote für traumatisierte Kinder angeboten werden müssen, um dem besonderen Schutzbedürfnis der Betroffenen gerecht zu werden. Auch bei einer weiteren Unterbringung in den Kommunen gilt es diese Behandlungs- und Beratungsangebote aufrecht zu erhalten. Wir wollen zudem die Erstattung der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung sicherstellen, wozu auch die Flüchtlingssozialarbeit gehört. Die derzeitige Einigung der Landesregierung mit den Kreisen und Kommunen zur Finanzierung der vorläufigen Unterbringung gibt den kommunalen Kämmerern noch immer keine hinreichende Planungssicherheit.

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[restab title=“SPD“]

Antwort steht noch aus.

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